Rechtsprechung
VG Würzburg, 28.10.2014 - W 1 K 13.30472 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Bosnien-Herzegowina; ethnische Mischehe; Wahabiten; innerstaatliche Fluchtalternative; Hochwasserkatastrophe
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …
Auszug aus VG Würzburg, 28.10.2014 - W 1 K 13.30472
Diese bilden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes - zu den Vorläuferregelungen des § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG - einen einheitlichen, in sich nicht weiter teilbaren Streitgegenstand (BVerwG, U.v. 8.9.2011 - 10 C 14/10 - DVBl. 2011, 1565 f.; BayVGH, U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30427 - juris). - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG Würzburg, 28.10.2014 - W 1 K 13.30472
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zutreffend anerkannt, dass im Falle einer - landesweit bestehenden - extremen allgemeinen Gefahrenlage, die den einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde, unabhängig vom Vorliegen von Abschiebungsverboten Schutz vor Abschiebung gewährt werden muss (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 - juris = BVerwGE 99, 324 ff.; U.v. 4.6.1996 - 9 C 134/95 - juris = NVwZ-Beilage 11/1996, 89 f.). - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95
Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen - …
Auszug aus VG Würzburg, 28.10.2014 - W 1 K 13.30472
Denn § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK schützt - ebenso wie das Asylrecht - nicht vor Gefahren aufgrund von Naturkatastrophen im Herkunftsland (BVerwG, U.v. 17.10.1995 - 9 C 15/95 - juris = BVerwGE 99, 331 ff.). - BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 134.95
Ausländerrecht: Abschiebungsschutz wegen Bürgerkrieg, Afghanistan
Auszug aus VG Würzburg, 28.10.2014 - W 1 K 13.30472
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zutreffend anerkannt, dass im Falle einer - landesweit bestehenden - extremen allgemeinen Gefahrenlage, die den einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde, unabhängig vom Vorliegen von Abschiebungsverboten Schutz vor Abschiebung gewährt werden muss (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 - juris = BVerwGE 99, 324 ff.; U.v. 4.6.1996 - 9 C 134/95 - juris = NVwZ-Beilage 11/1996, 89 f.). - VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30427
Kein Abschiebungsverbot für Afghanen aus der Ostregion; Kabul als interne …
Auszug aus VG Würzburg, 28.10.2014 - W 1 K 13.30472
Diese bilden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes - zu den Vorläuferregelungen des § 60 Abs. 2, 3 und 7 Satz 2 AufenthG - einen einheitlichen, in sich nicht weiter teilbaren Streitgegenstand (BVerwG, U.v. 8.9.2011 - 10 C 14/10 - DVBl. 2011, 1565 f.; BayVGH, U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30427 - juris).